Zubehör
Stahl-Spind 60cm
Breite: 60cm, 2 Türen (Vollblech), mit Hutboden und Kleiderstange
Artikel | Art.-Nr. |
Spind - 60 | ma-spi3 |
Die Spinde erfüllen alle Gesetzmäßigkeiten, die in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) festgelegt sind.
"...Zur Aufbewahrung der Kleidung muss für jeden Beschäftigten eine ausreichend große, belüftete und abschließbare Einrichtung mit Ablagefach vorhanden sein. Werden Schränke bereitgestellt, ist ein Mindestmaß von 0,30 m x 0,50 m x 1,80 m (B x T x H) einzuhalten. Ist für persönliche Kleidung sowie für Arbeits- und Schutzkleidung eine getrennte Aufbewahrung erforderlich, sind zwei derartige Schrankteile oder ein geteilter Schrank in doppelter Breite notwendig..." Quelle: ArbStättV
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