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Aus GEG wird GModG: Was bedeutet das für Container- und Modulgebäude?

Seit dem 29. Juli 2026 gelten die wesentlichen Neuregelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und verändert unter anderem die Vorgaben rund um Heiztechnik und energetische Anforderungen.

Für uns bei Menzl ist dabei besonders ein Punkt interessant: § 104 GModG betrachtet Gebäude aus Raumzellen ausdrücklich.
Für Gebäude, die für eine Nutzungsdauer von höchstens zehn Jahren vorgesehen sind und aus Raumzellen mit jeweils maximal 50 m² Nutzfläche bestehen, enthält das Gesetz eine besondere Erfüllungsregel. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Behörde die Nutzungsdauer zusätzlich um zwei Jahre verlängern.
Gerade bei temporären Bürogebäuden, Verwaltungsgebäuden und Containeranlagen lohnt es sich deshalb, Themen wie Nutzungsdauer, Modulgröße, Wärmeschutz, Beheizung und baurechtliche Einordnung frühzeitig gemeinsam zu betrachten.
Damit man sich im neuen GModG nicht erst durch Gesetzestexte arbeiten muss, haben wir eine eigene Informationsseite aufgebaut.

👉 https://gmodg-container.de/

Dort erklären wir das GModG verständlich und praxisnah – unter anderem zu:

  • GModG und GEG im Vergleich
  • Heizungsregelungen
  • Modernisierung und energetischen Anforderungen
  • Fördermöglichkeiten
  • Containergebäuden und Raumzellen
  • § 104 GModG
  • Nichtwohngebäuden
  • häufigen Fragen aus der Praxis

Unser Ziel: eine kompakte Orientierung für Unternehmen, Kommunen, Planer und alle, die sich mit temporären oder modularen Gebäuden beschäftigen.
Wer ein Container- oder Modulprojekt plant, sollte die neuen Rahmenbedingungen von Anfang an mitdenken.